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Aidenbach, den 28.02.2024
Liebe Taubenmarktbesucher,
auf Anordnung des Veterinäramtes Passau gelten bis auf Weiteres folgende Auflagen.
Anbieter von Tauben und Hühnern aus dem Landkreis Passau und allen angrenzenden Landkreisen brauchen eine Tierhaltererklärung
(auszufüllen am Taubenmarkt ) und ein gültiges Impfzeugnis
(Newcastle).
Alle nicht angrenzenden Landkreise brauchen zusätzlich eine
Bestätigung der tierärztlichen klinischen Untersuchung, diese darf nicht älter als fünf Tage sein.
Kein Einlass für Wassergeflügel.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Die Vorstandschaft
Erstellt von www.hofe-net.de