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Aidenbach, den 10.01.2025
Liebe Taubenmarktbesucher,
auf Anordnung des Veterinäramtes Passau gelten bis auf Weiteres folgende Auflagen.
Alle Anbieter von Geflügel müssen am Taubenmarkt eine Tierhaltererklärung ausfüllen.
Hühner aus dem Landkreis Passau und angrenzenden Landkreisen benötigen ein gültiges Impfzeugnis gegen Newcastle.
Geflügel aus nicht angrenzenden Landkreisen benötigt das obengenannte Impfzeugnis und zusätzlich eine Bestätigung einer tierärztlichen klinischen Untersuchung die nicht älter als 5 Tage alt sein darf. Außerdem ist hier auch noch die Registriernummer des Tierhalters nach §26 Abs. 2 der Vieverkersordnung anzugeben.
Tauben und Geflügel aus dem Ausland benötigen ein TACES bzw. IGH Zeugnis.
Verkäufe von Tieren sind lückenlos mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der Beteiligten mit Angabe der Anzahl und Art der Tiere zu dokumentieren.
Dies gilt nicht für Hasen und Meerschweinchen. Hier wird nur eine Schutzimpfung gegen RHD empfohlen.
Kein Einlass für Wassergeflügel.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Die Vorstandschaft
Erstellt von www.hofe-net.de